AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen und Zubehör durch die ECP Autoteile
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- Die AGB ECP Autoteile Groß- und Einzelhandel gelten sowohl für neue als auch für gebrauchte
Kaufgegenstände.
- Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn der Verkäufer
ihnen nicht eindeutig widersprochen hat.
- Die Lieferverpflichtungen sind beschränkt auf den vorhandenen Bestand. Sollte der
Kaufgegenstand nicht mehr vorrätig sein, wird der Verkäufer den Käufer umgehend über die
Nichtverfügbarkeit informieren und eine eventuelle Kaufpreiszahlung umgehend zurückerstatten.
- Der Käufer ist höchstens 5 Tage an die Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist zustande
gekommen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der
genannten 5 Tage schriftlich oder in Textform erklärt hat oder die Lieferung durchgeführt wird. Der
Verkäufer ist jedoch auch verpflichtet, den Käufer unmittelbar zu informieren, wenn er die Bestellung
nicht akzeptiert.
Preise
- Der Preis des Kaufgegenstandes gilt ab Werk oder ab Lager des Verkäufers, der den Kaufgegenstand liefert (Kaufpreis). Verpackung und Versand sowie andere beschlossene Nebenleistungen,
insbesondere Transportversicherung, werden zuzüglich berechnet..
- Ist im Kaufvertrag der Ankauf und die Zahlung des Gegenwertes für gebrauchte Aggregate
geregelt, so wird angenommen, dass das zu erwerbende gebrauchte Aggregat vollständig, riss- und
bruchfrei und Ölfrei ist, dem Lieferumfang des verkauften gebrauchten Aggregates entspricht und
keine Gewaltschäden (z.B. durch Unfall, Frost oder Feuer) aufweisen. Sollte das zu kaufende
Gebraucht-Aggregat nicht den Rückgabebedingungen genügen, behält sich der Verkäufer das Recht
vor, einen entsprechenden Teilbetrag oder den gesamten Betrag einzubehalten. Wird das zu
erwerbende Gebrauchtgerät innerhalb von zwei Monaten nach dem Kauf des verkauften
Gebrauchtgerätes retourniert, trägt der Verkäufer die Kosten für die Abholung am gegenwärtigen
(Wohn-)Standort des Käufers. Danach trägt der Käufer die Rückgabekosten. Eine Verpflichtung zum
Kauf einer gebrauchten Einheit ist an die Bedingung geknüpft, dass diese innerhalb von sechs
Monaten nach dem Kauf der verkauften gebrauchten Einheit an den Verkäufer übergeben wird;
danach wird der Verkäufer lediglich die unentgeltliche Entsorgung übernehmen
- Spezialverpackungen werden zu dem vom Verkäufer für die Einzelverpackungen allgemein
geltenden Rücknahmepreis zurückgenommen.
Zahlung
- Der Kaufpreis und Preise für Nebendienstleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes
und bei Aushändigung oder Zusendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen können bis zur Höhe von EUR 9.999,- inkl. Umsatzsteuer in bar bezahlt werden. Der
darüber liegende Betrag ist bargeldlos zu entrichten. Ungeachtet davon kann der Verkäufer im
Einzelfall die Barzahlung für einen Betrag unter der oben genannten Bargrenze verweigern, wenn der
Käufer in einer Frist von weniger als 30 Tage
weitere Käufe oder Bestellungen beim Verkäufer vornimmt, die insgesamt den Betrag von 9.999 EUR
inkl. Umsatzsteuer überschreiten.
- Der Käufer kann gegen Forderungen des Verkäufers nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unstrittig ist oder ein rechtsgültiger Titel besteht. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Käufers im Rahmen des gleichen Kaufvertrags. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, sofern es auf Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis basiert.
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Lieferung und Lieferverzug
- Es gelten die INCOTERMS 2010.
- Höhere Gewalt oder betriebliche Störungen beim Verkäufer oder dessen Lieferanten, die den Verkäufer ohne sein eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum ausgemachten Termin oder vereinbarten Frist zu liefern, verändern die festgelegten Termine und Fristen die Dauer der durch diese Umstände hervorgerufenen Leistungsunterbrechungen. Führen entsprechende Fehler zu einer Leistungsverzögerung von mehr als vier Monaten hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sonstiges Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
- . Konstruktions- und/oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton oder Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben innerhalb der Lieferfrist vorbehalten, soweit die
Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den
Käufer zumutbar sind. Falls der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder
des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern einsetzt, können allein hieraus keine
Rechte abgeleitet werden.
- Der Käufer ist zur Abnahme des Kaufgegenstandes innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der
Bereitstellungsanzeige verpflichtet. Im Falle der Nichtabnahme steht dem Verkäufer das Recht zu,
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen, so insbesondere vom Vertrag zurückzutreten.
- Falls der Verkäufer Schadenersatz verlangt, beträgt dieser 20% des vereinbarten Kaufpreises ohne
Umsatzsteuer. Der Schadensbetrag ist dann höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
einen höheren Schaden aufzeigt oder der Käufer nachweist, dass ein niedrigerer oder gar kein
Schaden eingetreten ist.
Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers, bis die dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Ansprüche beglichen sind. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtlicher Spezialvermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrags seine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ausübt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Ansprüche des Verkäufers gegen die Käufer von der laufenden Geschäftsbeziehung bis zur Begleichung der im Zusammenhang mit dem Kauf fälligen Ansprüche.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, kann der Käufer die Nutzung des Kaufgegenstandes nicht nutzen oder Dritte Personen vertraglich eine Nutzung anbieten.
- Wenn das Land, in dessen Gebiet sich die gekauften Waren befinden, keinen Eigentumsvorbehalt
zulässt, dem Verkäufer jedoch andere Rechte an den gekauften Waren vorbehalten kann, kann der Verkäufer alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um den Eigentumsvorbehalt oder ein anderes Recht
an den gekauften Gegenständen an seiner Stelle zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten.
Haftung für Sachmängel
- Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln werden ein Jahr nach Lieferung des
Kaufgegenstandes verjährt, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtlicher Spezialfonds oder ein Unternehmer ist, der in seiner gewerblichen oder
unabhängigen Tätigkeit handelt berufliche Tätigkeit bei Vertragsschluss. Bei anderen Käufern
(Verbrauchern) verfallen Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln ein Jahr nach Lieferung
des Kaufgegenstandes.
- Wenn ein Mangel behoben werden soll, gilt Folgendes:
a) Der Käufer kann Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln beim Verkäufer geltend machen.
b) Für die zur Beseitigung von Mängeln eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist für den Kaufgegenstand Ansprüche aus Sachmängeln aufgrund des Kaufvertrags
geltend machen.
c) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
- Die Verkürzung der Verjährungsfrist in Abschnitt 1 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit
beruhen
-
Wenn der Verkäufer für Schäden haftet, die durch leichte Fahrlässigkeit aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen verursacht wurden, haftet der Verkäufer in begrenztem Umfang: Die Haftung besteht
nur bei Verstößen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen wie die des Kaufvertrages , der
Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck aufzuerlegen, dessen Erfüllung in erster Linie die
ordnungsgemäße Ausführung des Kaufvertrags und die Einhaltung ermöglicht, auf die sich der Käufer
regelmäßig verlässt und auf die er sich verlassen kann. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Punkt 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend für die
vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss.
-
Unabhängig davon, ob der Verkäufer ein Verschulden trifft, bleibt eine Haftung des Verkäufers im
Falle einer betrügerischen Verschleierung eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und gemäß dem Produkthaftungsgesetz unberührt
Haftung für sonstige Schäden
Sonstige Ansprüche des Käufers, die in Abschnitt 6 nicht aufgeführt sind. Die Haftung für Sachmängel
ist geregelt in der regulären Verjährungsfrist. Die Haftung für den Zustellzug ist in Abschnitt 6
endgültig geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die
Regelungen in Abschnitt 6. Haftung für Sachmängel, Punkte 4 und 5
dazugehörigen
Einhaltung geltenden Rechts
Der Käufer ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder zu unterlassen, die zu strafrechtlicher
Haftung für Betrug oder Vertrauensbruch, Insolvenzdelikte, Wettbewerbsverstöße, Gewährung,
Annahme, Bestechung, Korruption oder vergleichbare Straftaten von vom Käufer oder anderen
Beschäftigten beschäftigten Personen führen könnten Dritte . Im Falle eines Verstoßes hat der
Verkäufer das Recht, alle Rechtsgeschäfte mit dem Käufer ohne vorherige Ankündigung
zurückzuziehen oder zu beenden und alle Verhandlungen abzubrechen. Unbeschadet der
vorstehenden Bestimmungen ist der Käufer verpflichtet, alle ihn betreffenden Gesetze und
Vorschriften sowie die Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer einzuhalten.
Anwendbares Recht, weitergehende Rechte, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Weitere zwingende Bestimmungen nach dem
Recht des Landes, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt
und können vom Käufer geltend gemacht werden, sofern er Verbraucher ist.
- Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtlicher
Spezialfonds oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrags seine gewerbliche oder
selbständige Tätigkeit ausübt, ist der Erfüllungsort für die Lieferung des Gegenstandes von Kauf ist
die Fabrik oder das Lager des Verkäufers, die den Kaufgegenstand liefert.
- Ist der Käufer Kaufmann, so ist ausschließlich der Sitz des Verkäufers für alle gegenwärtigen und
künftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zuständig. Der
Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Der gleiche Gerichtsstand gilt,
wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Wohnsitz nach Vertragsschluss außerhalb Deutschlands verlegt hat oder wenn sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnort nicht ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt. Wenn der
Verkäufer Ansprüche gegen den Käufer hat, ist sein Wohnort der Gerichtsstand
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den
internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Hinweis gemäß § 36 Consumer Dispute Settlement Act (VSBG) Der Verkäufer nimmt an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne der VSBG nicht teil und
ist dazu nicht verpflichtet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugteilen und -zubehör durch
ECP Autoteile, Groß- und Einzelhandel.